Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare, Workshops und Coachings, sowie Projekt- und Beratungsleistungen

 

Claudia Hans

Rhein-Ruhr-Seminare

Sandweg 20

40468 Düsseldorf

Telefon: 49 211 5667 3777

E-Mail: claudia.hans@rhein-ruhr-seminare.de

 

 

§1 Geltungsbereich

 

1.1  Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Beratungs,- Coaching, -und Seminar-Veranstalters „Rhein-Ruhr-Seminare“ nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

 

1.2  Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.


 

§2 Vertragsgegenstand

 

2.1  Der Veranstalter bietet Seminare und Coachings, sowie Beratungs- und Projektmanagementleistungen an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen und seiner Webseite bekannt gegeben.

 

2.2  Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:

Kursteilnahme an einem ausgewählten offenen/firmeninternen Seminar (in Präsenz- und Online-Formaten), Workshop, Coaching/Einzelstunde oder Beratungsleistung nach individueller Absprache. Der Kurs findet ab sechs Anmeldungen statt. Die maximale Gruppengröße beträgt in den Seminaren und Workshops zwölf Teilnehmer, in Ausnahmefällen bis zu vierzehn.

 

§3 Zustandekommen des Vertrages

 

3.1  Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per elektronische Post oder durch Absenden des Online-Formulars auf der Webseite des Veranstalters.

 

3.2  Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

 

3.3  Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

 

3.4  Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich.

 

3.5  Der Veranstalter behält sich vor, bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

 

3.6  Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

 

 

§4 Vertragsdauer und Vergütung

 

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

 

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmer kann per Überweisung und SEPA-Lastschrift seiner Zahlungspflicht nachkommen.

 

4.3 Gebühren für Kurse und Workshops sind sofort nach Buchung fällig. Bei Überweisung wird der Platz nach Zahlungseingang reserviert. Bei Lastschriftverfahren wird der Platz nach Eingang der Abbuchungsermächtigung reserviert, die Gebühr wird eine Woche vor Veranstaltungsbeginn abgebucht

 

Zahlungen für Einzelunterricht und Firmenkurse sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

 

4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

 

4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.

 

 

§5 Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

 

5.1  Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

 

5.2  Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

 

 

§6 Rücktritt und Umbuchung

 

Für Beratungs- und Projektmanagementleistungen, Seminare, Workshops und Coachings muss die Stornierung schriftlich erfolgen.

 

Wird eine bestätigte Anmeldung storniert, fallen folgende Stornierungsgebühren an, wenn für das betreffende Seminar kein Ersatzteilnehmer gestellt wird:

 

  • Erfolgt der Rücktritt mit einer Frist von weniger als sechs Wochen vor Seminarbeginn, werden 50 % der vereinbarten Seminarvergütung fällig.
  • Erfolgt der Rücktritt mit einer Frist von weniger als vier Wochen vor Seminarbeginn, werden 100 % der vereinbarten Seminarvergütung fällig.

 

Umbuchungen auf alternative Rhein-Ruhr-Seminare Veranstaltungen können gegen Zahlung bzw. Erstattung der Preisdifferenz und eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 € zzgl. MwSt. pro Umbuchung vorgenommen werden. Wird die Teilnahme an einer alternativen Veranstaltung nach einer bereits erfolgten Umbuchung auf eine Ausweichveranstaltung storniert, wird der volle Veranstaltungspreis als Stornogebühr fällig.

 

Bei Einzelunterricht und Coachings ist eine mündliche Terminänderung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich. Danach behält sich der Veranstalter vor, das vereinbarte Honorar in voller Höhe zu berechnen.

 

 

§7 Allgemeine Teilnahmebedingungen

 

7.1  Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

 

7.2  Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

 

7.3  Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

 

7.4  Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

 

7.5  Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

 

7.6  Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sogenannten Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

 

 

§8 Verschwiegenheitspflicht

 

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

 

 

§9 Haftung

 

9.1  Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

 

9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

 

§10 Gerichtsstand

 

10.1  Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

10.2  Der Gerichtsstand ist Düsseldorf.